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Über den Sozialdienst
Sozialdienst Nordschleswig gliedert sich in vier Bezirke, die dem Gebiet der Primärkommunen in Nordschleswig entsprechen und jeweils einen oder mehrere angeschlossenen Ortsvereine umfassen.
Die Hauptversammlung ist oberstes Organ des Verbandes und findet jedes Jahr vor dem 30. Juni statt. Die Hauptversammlung wählt auf Vorschlag der Ortsvereine Vertreter für vier Jahre in den Verbandsvorstand.
Der Verbandsvorstand besteht aus: - der/dem Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden - den Vorsitzenden der Ausschüsse für Senioren, für Familie und Jugend, für das Haus Quickborn - zehn Vertretern aus den Bezirken Apenrade (4), Tondern (3), Sonderburg (2) und Hadersleben (1) sowie - einem Vertreter der hauptamtlichen Mitarbeiter.
Die Aufgaben des Verbandsvorstandes sind u.a. die Zielsetzung des Verbandes und Hauptversammlungsbeschlüsse umzusetzen.
Der Geschäftsausschuss setzt sich aus der/dem ersten und der/dem zweiten Vorsitzenden sowie drei aus den Bezirken gewählten Vorstandsmitgliedern und der/dem Abteilungsleiter zusammen.
Die Aufgaben des Geschäftsausschusses sind u.a. - laufende Haushaltskontrollen - vom Verbandsvorstand zugewiesene Aufgaben auszuführen - Anstellung, Kündigung, Beurlaubung von Mitarbeitern - Beschlüsse zu fassen, die keinen Aufschub zulassen.
Geschäftsstelle Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte unterhält der Verband eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitern. Die Leitung der Geschäftsstelle wird einem/einer Abteilungsleiter/in übertragen.