Über den Sozialdienst
Der Dachverband Sozialdienst Nordschleswig wird von drei Säulen getragen:
- Den 16 Ortsvereinen mit über 4500 Mitgliedern,
- Der Familienberatung einschlieβlich Verwaltung
und dem Haus Quickborn.
Die Ortsvereine und ihre Mitglieder sorgen für die örtlichen Aktivitäten und unterstützen durch die Ausschussarbeit Kurse, Veranstaltungen und Reisen für Familie, Jugend und Senioren auf regionaler Ebene.
Die Familienberatung berät Mitglieder in allen Lebenslagen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit Behörden, Gesundheitswesen, Selbsthilfegruppen und den Ortsvereinen.
Das Haus Quickborn ist eine Begegnungs- und Erholungsstätte an der Flensburger Förde,
wo Kurse, Erholungsurlaube und Veranstaltungen verschiedenster Art durchgeführt werden.
15 Vereine kümmern sich um die soziale Arbeit auf örtlicher Ebene und werden dabei von den Familienberaterinnen unterstützt.
Zu den Aufgaben der Ortsvereine gehört die Altenbetreuung, die Durchführung von Seniorenreisen und die Organisation von Lehrgängen und Angeboten für Familien und Jugendliche.
Sozialdienst Nordschleswig gliedert sich in vier Bezirke, die dem Gebiet der Primärkommunen in Nordschleswig entsprechen und jeweils einen oder mehrere angeschlossenen Ortsvereine umfassen.
Die Hauptversammlung
ist oberstes Organ des Verbandes und findet jedes Jahr vor dem 30. Juni statt. Die Hauptversammlung wählt auf Vorschlag der Ortsvereine Vertreter für vier Jahre in den Verbandsvorstand.
Der Verbandsvorstand besteht aus:
- der
ht 2021/dem Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden
- den Vorsitzenden der Ausschüsse für Senioren, für Familie und Jugend, für das Haus Quickborn
- zehn Vertretern aus den Bezirken Apenrade (4), Tondern (3), Sonderburg (2) und Hadersleben (1) sowie
- einem Vertreter der hauptamtlichen Mitarbeiter.
Die Aufgaben des Verbandsvorstandes
sind u.a. die Zielsetzung des Verbandes und Hauptversammlungsbeschlüsse umzusetzen.
Der Geschäftsausschuss
setzt sich aus der/dem ersten und der/dem zweiten Vorsitzenden sowie drei aus den Bezirken gewählten Vorstandsmitgliedern und der/dem Abteilungsleiter zusammen.
Die Aufgaben des Geschäftsausschusses
sind u.a.
- laufende Haushaltskontrollen
- vom Verbandsvorstand zugewiesene Aufgaben auszuführen
- Anstellung, Kündigung, Beurlaubung von Mitarbeitern
- Beschlüsse zu fassen, die keinen Aufschub zulassen.
Geschäftsstelle
Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte unterhält der Verband eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitern.
Die Leitung der Geschäftsstelle wird einem/einer Abteilungsleiter/in übertragen.
Satzungen des Sozialdienst